Die neue DIN VDE 0833: November 2015 (Entwurf)

Dieser Entwurf der Brandmeldenorm bringt so einige, kleinere und gravierende Änderungen mit sich. Einer der umfangreicheren Punkte dabei ist das Thema der Alarmierung, beim Internalarm werden Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in Zukunft besonders betrachtet. Alarmkonzepte müssen daher in Zukunft dem Zwei-Sinne-Prinzip Rechnung tragen.

Abgeleitet aus der DIN 18040-1:2010-10 Barrierefreies Bauen (Öffentlich zugängliche Gebäude) Alarmierung von mehr als einem Wahrnehmungskanal (Visuell, Auditiv und Taktil), weiteren Sonderbauvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz. Wurden Anpassungen an der DIN EN 54-23 (optische Signalgeber) notwendig. Diese sind in dem aktuellen Entwurf verarbeitet worden.
Weitere Änderungen sind z.B.

  • Hinweise zur Planung der CO-Sensoren
  • Anforderungen an die Energieversorgung (Betriebsdauern 4, 30 und 72h) wurden übernommen
  • Übertragungswege zur Sprachalarmierungsanlage
  • Anforderung bei Unterzügen (Wärmepolster)

um nur ein paar wichtige heraus zu greifen. Die Einspruch-Verhandlungen hierzu fanden am 22.09.2016 in Frankfurt aM. statt. Also rechnen wir mit einem Erscheinen im Frühjahr 2017. Als Seminar-Veranstalter werden wir die Inhalte selbstverständlich unmittelbar in die Veranstaltungen einfließen lassen.

Link zum Inhalt: http://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din-vde-0833-2/242410872