Für die beiden Norm-Entwürfe DIN 14675-1/A1 und 14675-2/A1 endete die Einspruchsfrist im Dezember 2018. Mit Inkrafttreten der Änderungen ist daher im August oder September zu rechnen.
Relativ knapp bemessen waren die Einspruchsfristen für den Entwurf der DIN 14675-1/A1 (Entwurf; Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb; Änderung 1) und der DIN 14675-2/A1 (Entwurf; Brandmeldeanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma; Änderung A1). Sie waren im Dezember 2018 erschienen und bereits Mitte Februar 2019 endete die jeweilige Einspruchsfrist. Das bedeutet nun, dass die Änderungen relativ zeitnah kommen werden, wahrscheinlich im August oder im September dieses Jahres. Das erklärte Ziel des Entwurfes zur DIN 14675-1/A1 ist es, laut DIN, die Anforderungen normativ weitestgehend zu vereinheitlichen, die bisher in den „Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr“ zu finden sind. Der Änderungsentwurf zur DIN 14675-2/A1 wiederum „legt Änderungen an die Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen fest“.
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