Die europäische DIN EN 16763 hat eine Überarbeitung der 14675 notwendig gemacht. Teil 1 und 2 sind seit April gültig. Auch die Din 14677 ist im August neu erschienen. Darüber schreibt Percy Görgens in seiner Kolumne Normen und Richtlinien in der Sicherheitspraxis 04/18.
Im Zentrum steht dabei, dass die Schutzziele neu unterteilt wurden. So müssen künftig mit der BMA folgende Schutzziele erreicht werden: Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase, die schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen sowie die automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen, sofern sie vorhanden sind. Damit werden in der Regel auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Brandmeldeanlagen erfüllt. Darüber hinaus können die Anlagen die bauordnungsrechtlichen Anforderungen der Alarmierungsanlagen erfüllen und damit zur Sicherstellung folgender Schutzziele beitragen: Schnelle Alarmierung der Feuerwehr oder anderer hilfeleistender Stellen sowie das eindeutige Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen Visualisierung in der Anzeige.