Seit Anfang Mai liegt er vor: Der europäische Norm-Entwurf (DIN EN 17210) zur Barrierefreiheit. Auf über 200 Seiten mit knapp 160 Bildern sind darin funktionale Mindestanforderungen genauso wie Empfehlungen anschaulich beschrieben und alles festgelegt, was notwendig ist, um eine gleichberechtigte und sichere Nutzung für eine Vielzahl von Nutzergruppen zu erleichtern. Technische Leistungsdaten hingegen fehlen. Dabei folgt der Entwurf den Prinzipen des „Design for All“ sowie des „Universal Design“.

Auf den Seiten des Deutschen Instituts für Normung e.V., kurz DIN, heißt es dazu: Diese Kriterien für die funktionale Zugänglichkeit und Nutzbarkeit würden dabei speziell für die Planung, den Bau, die Sanierung oder die Anpassung sowie die Instandhaltung von öffentlich genutzten Umgebungen gelten. Im Anwendungsbereich zur DIN EN 17210 heißt es dazu weiter: Im Zentrum des Entwurfs stehe dabei eine barrierefrei zugängliche und nutzbare Umgebung, die eine gleichberechtigte und sichere Nutzung durch einen möglichst großen Nutzerkreis ermögliche. Dabei stünden verschiedenste Zielgruppen und Nutzerbedürfnisse im gesamten Lebensverlauf im Blick. Der Entwurf kann ab sofort auf den Seiten des DIN eingesehen und kommentiert werden. Die Einspruchsfrist läuft bis zum 3. Juli 2019 und ist damit relativ knapp bemessen.

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