DIN EN 16763
Dieser europäische Norm-Entwurf legt Mindestanforderungen an die Planer und Errichter sowie an die Kompetenz, das Wissen und die Erfahrungen für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Anlagenüberprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Sicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest. Auswirkungen auf unsere DIN 14675, bleiben dabei natürlich nicht aus. Die Norm legt dabei Anforderung an Beschäftigte des Dienstleisters (Planer/Errichter) fest: Funktion A: Ein entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Unternehmens bezüglich der technischen Ausführung und Einhaltung der Normen, Richtlinien und Vorschriften die Verantwortung trägt. Funktion B: Mitarbeiter der fundierte Kompetenz und Kenntnisse auf dem Gebiet der Leistungserbringung besitzt. Funktion C: Beschäftigter der bestimmte Aufgaben zuverlässig ausführt. Außerdem stellt die Norm Forderungen an das Dienstleistungsergebnis auf: Hier werden Prozesse gefordert wie die Arbeitsergebnisse definiert und dokumentiert werden, wer die verantwortliche Person für jede Bearbeitungsphase ist und wie der Informationsfluss der Ergebnisse gewährleistet wird. Zusätzlich muss der Dienstleister [...]




